Arbeitsschutz bei Arbeiten im Wasser
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Kurz gesagt

Arbeitsschutz bei Arbeiten im Wasser beginnt mit einer Gefährdungsbeurteilung für genau diesen Einsatzort: Tiefe, Strömung, Wetter, Zugang, Maschinen und Rettungswege zählen. Sichern Sie zuerst den Arbeitsbereich, wählen Sie passende Ausrüstung und legen Sie fest, wer im Notfall alarmiert und rettet. Ändern sich die Bedingungen, prüfen Sie die Maßnahmen erneut.

Ein Sturz ins Wasser dauert nur einen Augenblick. Danach zählen kalte Hände, schwere Kleidung, Strömung und die Frage, ob jemand den Vorfall sofort bemerkt. Bei Arbeiten am Gewässer muss Ihre Mannschaft deshalb mehr vorbereiten als einen Rettungsring ans Ufer zu legen.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Gefahren vor Arbeitsbeginn beurteilen, passende Schutzmaßnahmen auswählen und eine Rettung so organisieren, dass jeder seine Aufgabe kennt. Sie bekommen konkrete Prüfpunkte für Uferarbeiten, schwimmende Arbeitsmittel und wechselnde Wetterlagen.

Welche Maßnahme passt, hängt vom Einsatz ab. Ein ruhiger, flacher Graben verlangt eine andere Planung als eine Baustelle an einem strömenden Fluss. Nutzen Sie die folgenden Schritte als Grundlage und prüfen Sie für den konkreten Auftrag die geltenden Regeln, den Arbeitsort und die Vorgaben Ihres Unfallversicherungsträgers.

Auf einen Blick
Arbeitsschutz bei Arbeiten im Wasser: sicher planen
Kernaussage
Ein Rettungsring allein verhindert weder einen Sturz ins Wasser noch ersetzt er eine geübte Rettungsorganisation; die Rettungsmittel müssen zur konkreten Situation passen und schnell erreichbar sein.
Das Wichtigste
1

Beurteilen Sie vor Arbeitsbeginn Wassertiefe, Strömung, Wetter, Zugang, Maschinen und Rettungswege für genau diesen Einsatz.

2

Sichern Sie Arbeitsplatz und Zugänge zuerst technisch; persönliche Schutzausrüstung ergänzt diese Maßnahmen.

3

Wählen Sie Rettungsweste und Rettungsmittel passend zur Tätigkeit und prüfen Sie, ob die Mannschaft sie schnell erreicht und richtig benutzt.

4

Legen Sie klare Abbruchkriterien und Zuständigkeiten fest, wenn Wasserstand, Sicht, Wetter oder Strömung sich verändern.

5

Üben Sie Alarmierung und Rettungsablauf; organisieren Sie Alleinarbeit und Taucharbeiten gesondert.

Schritt für Schritt
1
Organisieren Sie die Rettung, bevor jemand ins Wasser fällt
Arbeitsschutz bei Arbeiten im Wasser umfasst einen konkreten Rettungsablauf.

Prüfen Sie die Gefahren, bevor die Mannschaft ans Wasser geht

Arbeitsschutz bei Arbeiten im Wasser beginnt mit einer Beurteilung der konkreten Tätigkeit und des Einsatzorts. Prüfen Sie, ob jemand ins Wasser stürzen kann, wie tief es ist, wohin die Strömung zieht und ob die Mannschaft vom Ufer aus gerettet werden kann. Diese Punkte bestimmen, ob ein Sturz beherrschbar wäre oder rasch zu einer ernsten Notlage wird. Halten Sie fest, welche Gefahren Sie erkennen und welche Maßnahmen Sie daraus ableiten.

Gehen Sie den Arbeitsbereich vor Beginn ab. Ist das Ufer rutschig oder unterspült? Liegen Kabel, Schläuche oder Material im Zugangsweg? Können Bagger, Pumpen oder schwimmende Geräte Personen in Richtung Wasser bewegen? Prüfen Sie auch Schiffsverkehr, Sicht und Entfernung zu erreichbarer Hilfe: Eine Rettungsleine nützt wenig, wenn sie den Ort nicht erreicht oder niemand sie rechtzeitig einsetzen kann.

Beispiel: Ihre Kolonne soll bei klarem Wetter an einem kleinen Kanal arbeiten. Über Nacht steigt der Wasserstand, und nach Regen zieht die Strömung deutlich stärker. Die ursprüngliche Einschätzung reicht dann nicht mehr, denn Zugang und Rettungsmöglichkeiten können sich zugleich verschlechtert haben. Stoppen Sie den Beginn, gehen Sie den Bereich erneut ab und passen Sie Sicherung und Ablauf an, bevor weitergearbeitet wird.

Das Arbeitsschutzgesetz bildet den allgemeinen Rahmen für den Arbeitsschutz. Je nach Tätigkeit und Ort können auch die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die PSA-Benutzungsverordnung sowie Regeln und Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung relevant sein. Welche Anforderungen für Ihren Auftrag gelten, müssen Sie anhand des konkreten Einsatzes und der aktuellen Fassungen prüfen.

Halten Sie die Ergebnisse so fest, dass die Mannschaft danach handeln kann. Schreiben Sie nicht nur „Wassergefahr“ auf. Benennen Sie zum Beispiel die unterspülte Böschung, den einzigen sicheren Zugang, die Stelle für die Rettungsleine und die Person, die Veränderungen beobachtet. So wird aus der Beurteilung eine Arbeitsanweisung: Bei einer gesperrten Böschung weiß das Team, welchen Weg es nehmen soll.

Nutzen Sie dafür eine kurze Einsatzbesprechung vor Ort: Gehen Sie gemeinsam den Zugang ab, zeigen Sie die möglichen Sturzstellen und fragen Sie, wie eine Person von jeder Arbeitsposition aus erreicht werden könnte. Fehlt eine klare Antwort, ist das ein Hinweis auf eine Lücke in der Planung. Ordnen Sie die Gefahren nach möglicher Folge und danach, wie schnell sie sich verändern können. Eine tiefe Stelle mit ruhigem Wasser kann andere Maßnahmen verlangen als eine flache, aber schnell strömende Rinne; Tiefe allein sagt wenig über die Rettbarkeit aus.

Leiten Sie aus jeder erkannten Gefahr eine überprüfbare Maßnahme ab. Beispiel: „Ufer rutschig“ wird zu „Zugang über den befestigten Weg, Material dort lagern, Böschung nicht betreten“. Damit kann die Mannschaft vor Arbeitsbeginn kontrollieren, ob die Maßnahme tatsächlich umgesetzt ist. Prüfen Sie die Beurteilung erneut, wenn sich Wasserstand, Wetter, Arbeitsposition oder eingesetzte Maschinen ändern, denn solche Änderungen können mehrere Schutzmaßnahmen zugleich unwirksam machen.

Sichern Sie Wege und Arbeitsplätze gegen einen Sturz ins Wasser

Arbeitsschutz bei Arbeiten im Wasser heißt zuerst, den Sturz möglichst zu verhindern. Wo es zur Baustelle passt, nutzen Sie feste Absturzsicherungen, Geländer, sichere Zugänge, Arbeitsplattformen oder Abdeckungen. Eine kollektive Sicherung schützt mehrere Personen zugleich und hängt weniger davon ab, dass jeder einzelne seine persönliche Ausrüstung jederzeit richtig trägt. Persönliche Schutzausrüstung kann zusätzlich nötig sein, ersetzt aber keine geeignete kollektive Sicherung.

Betrachten Sie den Weg wie eine nasse Treppe im Dunkeln: Ein lockeres Brett, Schlamm auf dem Tritt oder ein herumliegendes Kabel wird schnell zur Sturzstelle. Gehen Sie den Weg deshalb mit den Augen der Person ab, die Werkzeug oder Material trägt. Halten Sie Laufwege frei, sichern Sie Kanten und prüfen Sie Plattformen vor Schichtbeginn. Kennzeichnen Sie den Zugang, damit auch Aushilfen und Lieferanten nicht über den falschen Rand auf die Baustelle gelangen.

Beispiel: Eine Kolonne wartet an einer Ufermauer eine Pumpe. Der Arbeitsplatz hat ein geeignetes Geländer, aber die Pumpe soll über eine schmale, nasse Bohle angeliefert werden. Damit ist der Transportweg der schwächste Teil der Sicherung. Planen Sie einen geeigneten Transportweg oder eine andere Übergabe, statt anzunehmen, dass ein gesicherter Arbeitsplatz auch den Weg dorthin sicher macht.

Manchmal lässt sich ein Sturz nicht vollständig ausschließen. Dann brauchen Sie Rettungsmittel, die zur Stelle passen: etwa eine Wurfleine, einen Rettungsring oder eine Leiter, wenn diese die Person aus dem Wasser bringt. Prüfen Sie vor Ort, ob die Leine bis zur gefährdeten Stelle reicht und ob sich die Leiter sicher aufstellen lässt. Ein Rettungsring hinter einem Materialstapel oder außerhalb der Reichweite der Arbeitsposition hilft im entscheidenden Moment kaum.

Prüfen Sie auch, ob sich die Sicherung mit dem Bauablauf verändert. Wenn der Bagger umgesetzt oder eine Plattform abgebaut wird, kann der sichere Weg plötzlich enden. Lassen Sie eine benannte Person die Sicherung vor jedem Wechsel des Arbeitsbereichs prüfen. Besprechen Sie Änderungen vor dem nächsten Arbeitsschritt mit dem Team, damit niemand auf eine Sicherung vertraut, die inzwischen entfernt wurde.

Wählen Sie Rettungswesten und Schutzkleidung passend zur Aufgabe

Arbeitsschutz bei Arbeiten im Wasser verlangt eine Ausrüstung, die zur Tätigkeit, zur Umgebung und zur übrigen Kleidung passt. Ob Beschäftigte eine Rettungsweste tragen müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Bedingungen vor Ort. Dabei zählt nicht nur, ob die Weste vorhanden ist: Sie muss zur möglichen Gefahr passen, korrekt sitzen und regelmäßig geprüft sowie gewartet werden. Die Auswahl entscheidet mit darüber, ob sie im Notfall tatsächlich schützt.

Eine Weste darf die Arbeit nicht so behindern, dass Beschäftigte sie offen lassen oder falsch einstellen. Probieren Sie daher die Kombination mit Helm, Werkzeug und wetterfester Kleidung vor dem Einsatz aus. Lassen Sie die Beschäftigten Bewegungen ausführen, die zur Aufgabe gehören, etwa sich bücken oder eine Leine greifen. Weisen Sie Ihre Mannschaft in das Anlegen und die Benutzung ein. Eine Rettungsweste im Spind schützt niemanden am Wasser.

Bei einer Reparatur auf einem schwimmenden Arbeitsmittel kann eine passend ausgewählte Weste Teil der persönlichen Schutzausrüstung sein. Gleichzeitig braucht die Mannschaft rutschhemmendes Schuhwerk und je nach Wetter Kleidung, die Nässe und Kälte begrenzt. Für eine kurze Uferarbeit bei milder Witterung kann der Bedarf anders aussehen. Entscheiden Sie anhand der konkreten Gefährdung und prüfen Sie, ob die Ausrüstung die Bewegungsfreiheit und den geplanten Rettungsweg zulässt.

Persönliche Ausrüstung wirkt am besten als letzte Schutzschicht. Sichern Sie zuerst den Zugang und den Arbeitsplatz, halten Sie Rettungsmittel bereit und organisieren Sie die Mannschaft. Erst danach entscheiden Sie, welche persönliche Ausrüstung zusätzlich erforderlich ist. So vermeiden Sie den Irrtum, eine Weste könne ein ungesichertes Ufer oder fehlende Rettungsplanung ausgleichen.

Kontrollieren Sie vor jeder Nutzung sichtbar beschädigte Teile, Verschlüsse und den Sitz. Halten Sie außerdem fest, wer für Wartung und Prüfung zuständig ist. Bei einer nassen, staubigen Baustelle fällt eine beschädigte Weste nicht immer sofort auf. Eine feste Sichtkontrolle vor Schichtbeginn macht Mängel eher erkennbar; legen Sie fest, dass beschädigte Ausrüstung ausgesondert und ersetzt wird, bevor die Arbeit beginnt.

Legen Sie klare Grenzen für Kälte, Strömung und Wetter fest

Arbeitsschutz bei Arbeiten im Wasser muss sich ändern, wenn sich Wetter und Gewässer verändern. Kälte kann Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen; Strömung, Wellengang, Hochwasser, Nebel und Gewitter können Arbeit und Rettung erschweren. Legen Sie vorab fest, wann Sie eine Tätigkeit unterbrechen oder gar nicht beginnen. Ohne vorher vereinbarte Grenzen kann das Team unter Zeitdruck zu lange weiterarbeiten, obwohl die Rettung bereits schwieriger wird.

Beobachten Sie nicht nur die Lufttemperatur. Kaltes Wasser, durchnässte Kleidung und Wind ziehen Wärme aus dem Körper. Wer am Ufer steht, merkt womöglich erst spät, wie steif die Finger werden. Planen Sie passende Schutzkleidung, trockene Wechselkleidung und Erholungszeiten. Wenn Beschäftigte unwohl sind oder ihre Bewegungen unsicher werden, unterbrechen Sie die Arbeit und prüfen Sie die Lage, bevor ein einfacher Handgriff zur zusätzlichen Gefahr wird.

Beispiel: Am Morgen liegt Nebel über dem Fluss. Ein Kollege kann die andere Seite der Arbeitsplattform kaum erkennen, und Zurufe gehen im Maschinenlärm unter. Die Maschinen mögen weiterlaufen, aber die Mannschaft kann einander schlechter warnen. Legen Sie vorher fest, wer die Sicht beurteilt und welche Tätigkeiten bei schlechter Sicht pausieren; prüfen Sie auch, ob die vereinbarte Kommunikation noch funktioniert.

Bei aufziehendem Gewitter, steigendem Wasser oder deutlich zunehmender Strömung reicht ein kurzer Zuruf nicht immer. Benennen Sie eine Person, die Änderungen beobachtet und den Arbeitsstopp auslösen darf. Vereinbaren Sie, wie alle den Arbeitsplatz verlassen und wo sie sich sammeln. Das ist besonders wichtig, wenn ein Zugang durch steigendes Wasser unpassierbar werden könnte. Die Regel muss so klar sein, dass niemand erst diskutiert, während sich die Lage verschlechtert.

Schreiben Sie Ihre Abbruchkriterien in einfache Worte. Sie können sich zum Beispiel auf sichtbare Änderungen der Strömung, eingeschränkte Sicht oder eine nicht mehr sicher erreichbare Ausstiegsstelle beziehen. Ergänzen Sie jeweils, was dann geschieht: Tätigkeit stoppen, Maschinen sichern, festgelegten Rückweg nehmen und an einem Sammelpunkt melden. Verwenden Sie keine Grenzwerte, die für Ihren Einsatz nicht geprüft wurden. Die konkreten Kriterien müssen zur Gefährdungsbeurteilung und zu den geltenden betrieblichen Vorgaben passen.

Organisieren Sie die Rettung, bevor jemand ins Wasser fällt

Arbeitsschutz bei Arbeiten im Wasser umfasst einen konkreten Rettungsablauf. Legen Sie fest, wer alarmiert, wer die Rettung übernimmt und wie eine Person sicher aus dem Wasser kommt. Planen Sie so, dass die Mannschaft sofort handeln kann, auch wenn externe Rettungskräfte erst anfahren müssen. Überlegen Sie dabei, welche Schritte ohne Eigengefährdung möglich sind: Eine Rettung, bei der ein ungesicherter Helfer ebenfalls ins Wasser gerät, verschlimmert den Notfall.

Ein brauchbarer Plan beantwortet praktische Fragen: Wo befinden sich Rettungsring und Wurfleine? Wer kennt die Adresse oder den Zugang für den Rettungsdienst? Wie erreichen Sie die betroffene Person, ohne selbst ungesichert ins Wasser zu springen? Gehen Sie diese Punkte am tatsächlichen Arbeitsplatz durch. Üben Sie den vorgesehenen Ablauf mit der Mannschaft, denn ein Plan, den niemand ausprobiert hat, lässt unter Stress oft entscheidende Lücken offen.

Beispiel: Ein Beschäftigter rutscht beim Umsetzen einer Leitung ins Wasser. Eine Kollegin ruft die vereinbarte Meldung, ein zweiter Beschäftigter wirft die bereitgelegte Leine, und die benannte Person alarmiert Hilfe. Weil alle ihre Aufgabe kennen, sucht niemand erst im Baucontainer nach dem Rettungsring. Beim Übungslauf lässt sich außerdem feststellen, ob die Leine wirklich bis zur Arbeitsposition reicht.

Wählen Sie Rettungsmittel passend zu Wassertiefe, Uferform und Zugang. Ein Rettungsring allein ist keine vollständige Schutzmaßnahme: Er verhindert den Sturz nicht und organisiert die Rettung nicht. Achten Sie darauf, dass Leinen nicht verknotet sind, Leitern sicher stehen und Geräte an einem gut erreichbaren Ort liegen. Prüfen Sie auch, ob die vorgesehenen Mittel bei Dunkelheit oder aus der tatsächlichen Arbeitsposition erkennbar sind.

Unterweisen Sie die Beschäftigten, bevor sie die Tätigkeit aufnehmen. Wiederholen Sie die Unterweisung regelmäßig und dann erneut, wenn sich Aufgaben, Ausrüstung oder Gefahren wesentlich ändern. Das folgt den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes zur Unterweisung; die konkrete Umsetzung gehört in den betrieblichen Ablauf. Lassen Sie jede Person Alarmweg, Sammelpunkt und eigene Aufgabe benennen. So erkennen Sie vor Arbeitsbeginn, ob die Einweisung angekommen ist.

Vermeiden Sie Alleinarbeit und sichern Sie die Kommunikation

Arbeitsschutz bei Arbeiten im Wasser braucht eine verlässliche Möglichkeit, einen Notfall zu bemerken und Hilfe zu holen. Wenn ein Sturz unbemerkt bleiben könnte, ist Alleinarbeit besonders kritisch: Selbst passende Rettungsmittel helfen nicht, wenn niemand den Notfall wahrnimmt. Prüfen Sie daher vor dem Einsatz, wie schnell Hilfe erforderlich sein könnte und ob eine zweite Person, zuverlässige Überwachung oder technische Alarmierung nötig ist.

Ein Funkgerät hilft nur, wenn es funktioniert, geladen ist und am Arbeitsplatz Empfang hat. Testen Sie die Verbindung vor Arbeitsbeginn genau dort, wo gearbeitet wird. Vereinbaren Sie kurze, klare Meldungen und feste Rückmeldezeiten, wenn die Tätigkeit eine Überwachung verlangt. Legen Sie auch fest, was geschieht, wenn eine Rückmeldung ausbleibt. Ein stummer Kanal oder ein leerer Akku darf nicht erst auffallen, wenn jemand Hilfe braucht.

Beispiel: Eine Person führt allein am Rand eines Rückhaltebeckens eine Messung durch. Stürzt sie zwischen zwei Kontrollgängen ins Wasser, kann Hilfe zu spät kommen, wenn niemand den Ausfall bemerkt. Eine zweite Person mit Sichtkontakt oder eine geeignete Alarmierung kann die Zeit bis zur Reaktion verkürzen. Vergleichen Sie die Lösungen mit dem tatsächlichen Risiko: Sichtkontakt hilft nur, wenn er während der ganzen Tätigkeit besteht, und ein Alarmgerät nur, wenn es am Körper getragen und am Einsatzort zuverlässig genutzt werden kann.

Unterweisen Sie Ihre Mannschaft auch darin, Gefahren zu melden und die Arbeit zu stoppen. Niemand sollte erst eine lange Freigabe suchen müssen, wenn eine Böschung nachgibt oder eine Rettungsleine fehlt. Klare Zuständigkeiten machen aus einem Warnruf eine Handlung: Wer stoppt die Maschine? Wer sichert den Bereich? Wer informiert die Bauleitung? Klären Sie diese Aufgaben vor Arbeitsbeginn, damit eine Unterbrechung nicht an unklaren Zuständigkeiten scheitert.

Prüfen Sie zum Schichtwechsel, ob die vereinbarte Besetzung noch steht. Pausen, Materialfahrten und kurzfristige Umsetzungen können eine Überwachungslücke schaffen. Wenn die zweite Person den Arbeitsplatz verlässt, muss die Tätigkeit pausieren oder eine geeignete Ersatzlösung greifen. Machen Sie diese Regel auch für kurzfristige Abwesenheiten verständlich: Die Überwachung endet nicht erst mit dem offiziellen Schichtwechsel.

Behandeln Sie Taucharbeiten als eigenen Einsatz

Arbeitsschutz bei Arbeiten im Wasser reicht bei Taucharbeiten nicht mit den üblichen Regeln für Uferarbeiten aus. Arbeiten unter Wasser brauchen besondere Qualifikation, passende Ausrüstung, eine eigene Einsatzplanung und eine geeignete Sicherung. Beurteilen Sie diese Tätigkeit gesondert und organisieren Sie sie nach den einschlägigen Regeln. Das ist nötig, weil die Person unter Wasser Hindernisse und Veränderungen nicht wie die Oberflächenmannschaft wahrnimmt und Hilfe anders organisiert werden muss.

Unter Wasser sieht der Taucher Hindernisse, Leitungen und Veränderungen oft anders als die Mannschaft an der Oberfläche. Dazu kommen Kommunikation und Rettung, die nicht wie ein Zuruf vom Gerüst funktionieren. Klären Sie vor dem Einsatz, welche Aufgabe ausgeführt wird, wie die Beteiligten verbunden bleiben und wie die Mannschaft bei einem Problem reagiert. Prüfen Sie dabei, ob der geplante Ablauf auch dann funktioniert, wenn die Kommunikation ausfällt.

Beispiel: Ein Taucher soll an einem Spundwandabschnitt Material lösen, während oben eine Pumpe läuft. Die Oberflächenmannschaft muss wissen, wann die Pumpe abgeschaltet wird und wer den Tauchgang überwacht. Läuft die Pumpe überraschend an, kann das die Arbeit und die Sicherheit des Tauchers beeinträchtigen. Legen Sie daher vorab fest, wer die Pumpe sichern darf und wie eine Freigabe vor dem Wiederanlaufen erfolgt.

Prüfen Sie Qualifikation, Ausrüstung, Einsatzbedingungen und Notfallorganisation gemeinsam, bevor die Arbeit beginnt. Legen Sie fest, wer die Tätigkeit leitet und wie Änderungen an Wasserstand, Sicht oder Strömung gemeldet werden. Wenn sich Bedingungen verändern, kann der ursprüngliche Plan nicht automatisch weitergelten. Benennen Sie deshalb auch, wer den Tauchgang bei einer Änderung unterbricht und wie der Abbruch kommuniziert wird.

Allgemeine Hinweise zu Rettungswesten oder Wurfleinen beantworten nicht die besonderen Fragen eines Tauchereinsatzes. Ziehen Sie für den konkreten Auftrag die einschlägigen Vorschriften und Regeln heran und stimmen Sie die Planung mit den zuständigen Fachleuten ab. So behandeln Sie Taucharbeit als eigenen Arbeitsbereich statt als kleinen Zusatz zur Uferbaustelle.

Häufige Fragen

Wann müssen Beschäftigte bei Arbeiten am Wasser eine Rettungsweste tragen?

Das hängt von Tätigkeit, Einsatzort und Gefährdungsbeurteilung ab. Wählen Sie eine geeignete Weste, achten Sie auf korrekten Sitz und weisen Sie die Beschäftigten in die Benutzung ein.

Reicht ein Rettungsring als Schutzmaßnahme aus?

Nein, ein Rettungsring verhindert keinen Sturz und ersetzt keinen Rettungsplan. Er kann Teil der Rettungsausrüstung sein, wenn er zur Situation passt und schnell erreichbar ist.

Darf eine Person allein am Wasser arbeiten?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist, ob ein Notfall rechtzeitig bemerkt wird und Hilfe organisiert werden kann. Je nach Gefährdung brauchen Sie eine zweite Person, Überwachung oder eine technische Alarmierung.

Was muss ich bei kaltem Wasser und nasser Kleidung beachten?

Berücksichtigen Sie Kälte und Nässe in der Gefährdungsbeurteilung. Planen Sie passende Schutzkleidung, trockene Wechselkleidung und Erholungszeiten. Legen Sie außerdem fest, wie die Mannschaft bei Anzeichen einer Auskühlung handelt.

Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Unterweisen Sie die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und wiederholen Sie die Unterweisung regelmäßig. Wiederholen Sie sie auch, wenn sich Aufgaben, Ausrüstung oder Gefahren wesentlich ändern, und prüfen Sie die geltenden betrieblichen Vorgaben.

Welche Anforderungen gelten für Taucharbeiten?

Taucharbeiten brauchen eine gesonderte Beurteilung, besondere Qualifikation und Ausrüstung sowie eine passende Einsatz- und Rettungsplanung. Die konkreten Anforderungen richten sich nach Tätigkeit und Bedingungen; prüfen Sie dafür die einschlägigen Regeln und Vorschriften.

Unser Fazit

Beurteilen Sie die Baustelle vor dem ersten Handgriff und prüfen Sie erneut, sobald Wasser, Wetter oder Arbeitsablauf sich ändern. Sichern Sie den Zugang, wählen Sie passende Ausrüstung und üben Sie mit der Mannschaft, wer im Notfall was tut.

Am Wasser zählt nicht, was im Container liegt, sondern was im entscheidenden Augenblick griffbereit ist. Gehen Sie den Rettungsweg heute mit Ihrer Mannschaft ab.

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